Verschleißerscheinungen nach 18Monaten

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hubsch

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Hersteller: Kendo
Typenbezeichnung: PD 26 S 106 HD
Chassi:

Vorhandene Messgeräte: Keine
Schaltplan vorhanden: Nein
Dein Wissensstand: Blutiger Anfänger

Fehlerbeschreibung und Nachricht:
Hallo,hab ein 42Zoll Plasma von Kendo (Hausmarke Expert)gekauft.Vor 4Wochen bemerkten wir, dass immer im hell dunkel Bereich, die Pixel flackerten.Dann beim Händler bemängelt,klarer Fall "Garantie", wurde also an die Servicestelle von Kendo geschickt.Nach 3Wochen Gerät unrepariert zurück mit folgendem Text:
die von ihnen bemängelte Bilddarstellung, auftauchende Pixel, nachleuchtende oder nachgasende Pixel,sind erste Verschleißerscheinungen ihres Plasmagerätes.Diese Erscheinungen unterliegen nicht der Garantie.Die Funktionsfähigkeit ihres Geräts wird dadurch jedoch nicht beeinträchtigt

Kann das sein??????
Was kann ich dagegen machen?(Rechtsanwalt?)
Bitte helft mir!!
mfg
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esweh72

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Nach 6 Monaten mußt Du beweisen, daß der Fehler schon zu Beginn da war.
Dieses zu beweisen erfodert einen Gutachter, und das kostet erst einmal Dein Geld!
Und die "lieben Experten" können weiterhin auf Abnutzung plädieren, wovon Du letzten Endes gar nichts außer Ärger hast.
Allenfalls köntest Du einen Kulanzantrag stellen, und schauen wie weit Du damit kommst.
Man könnte Dir dann u.U. eine neues Gerät zu einem günstigeren Preis anbieten oder Dir einen Teil des Kaufpreises erstatten.
Ich glaube kaum, daß Du den gesamten Kaufpreis bei Rückgabe erstattet bekommst, da Du das Gerät schon 18 Moante benutzt hast.
 
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hubsch

Gast
warum beweisen

normaler Weise hat man doch 2Jahre Garantie auf Elektrogeräte,es kann doch nicht sein,dass das Hauptbestandteil das Panel und somit der grösste Teil des
Preises auf ein halbes Jahr Garantie begrenzt sein kann.
Wenn dieser Fehler öfters auftreten würde, dann würden ich mit meinem
Problem nicht alleine im Internet stehen-oder?
Ich möchte nur,dass mein Gerät in der Garantie kostenlos für mich repariert
wird,sonst brauche ich die Garantie nicht und somit könnten die Hersteller/Verkaufshäuser ihre Waren billiger verkaufen

mfg
hubsch
 
HobbitH

HobbitH

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esweh72 hat dir nur versucht die rechtliche Lage zu erklären.

Du hast zwar 2 Jahre Gewährleistung (NICHT Garantie!) auf das Gerät, allerdings kehrt sich die Beweislast nach 6 Monaten zu deinen Lasten um. Gewährleistung besteht natürlich weiter. Das bedeutet, du musst dem Hersteller beweisen, dass das Gerät durch einen Mangel der Bereits bei Auslieferung bestand, nicht in Ordnung ist (deswegen Gewährleistung, nicht Garantie). Dies wird sehr schwer zu beweisen sein. Hierunter fällt ebenfalls nicht der Verschleiß. Man könnte natürlich so argumentieren, dass das Panel von beginn an nicht in Ordnung war, da es nur eine so kurze Lebensdauer hatte (ja nach dem wieviel du geschaut hast), dies wird aber sehr schwer durchzusetzen sein wenn der Händler sich quer stellt!

Kurz gesagt: Oben die Theorie, Praxis wäre, dem Händler darauf hinzuweisen, dass du sehr enttäuscht bist und nicht wieder bei ihm kaufen wirst, wenn er dir nicht etwas entgegen kommen würde. Also auf Kulanz hoffen...

Ohne dich da angreifen zu wollen, aber kaufe nächstes mal am besten ein "richtiges" Markengerät. Dies ist zwar teurer, allerdings ist die Qualität meist besser und die großen Marken verhalten sich meist (nicht immer) kulanter. Premiummarken (Metz, Löwe, Technisat...) sind meist sogar sehr kulant, weil alles andere ihrem Image zu sehr schaden würde und sie auf treue Käufer angewiesen sind...
 
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esweh72

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Danke für die Unterstützung ;-)
 
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